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Böhmen-Landes-Ordnung, anno 1627/40, dt.Handschrift dat. 1690
[UG-Schrank]

Böhmen-Landes-Ordnung, anno 1627/40, dt.Handschrift dat. 1690 Landes-Ordnung, Ernewerte des Königsreichs Böhaimb. - Uber der Newen Landes Ordnung des Königreichs Böhaimb publicirte Königliche Declaratorien und Novellen 1640. 3 Tle. in 1 Bd. Deutsche Handschrift auf Papier, datiert 1690. Fol. 2 nn. Bl., 500 hs. num. S., 6 nn. Bl. Register, 1 nn. Bl. Titel, num. S. 501-557; 2 nn. Bl., 136 hs. num. S. Prgt. d. Zt. (Berieben, bestoßen u. fleckig, tls. verzogen, Deckel mit Überzugsfehlstelle, Schließbänder fehlen). Enthält die "Ernewerte Landes-Ordnung des Königreichs Böhaimb" von Kaiser Ferdinand II. von 1627 und die Erklärungen und Novellen dazu von Kaiser Ferdinand III. von 1640. Im 1. Teil ab S. 501: "Bergwercks Vergleichung Welche von Weyland Kaysern Maximiliano II. mit denen Ständen der von Böhaimb Anno 1575 aufgerichtet undt publicirt worden. Deßgleichen Sanct Wenzels Vertrag, welcher Beyder Stuck in der Verneuerten Landes Ordnung A. 21 undt A. 35 gedacht seindt". - Die ersten 2 Bl. lose u. mit Randbeschäd. Buchblock im Rücken verzogen u. im vord. Innengelenk tls. lose. Durchgeh. etw. gebräunt u. fleckig. - Exlibris. Emmanuel Frhr.v.Stillfrid. Hierzu: BLKÖ:Stillfried, die österreichischen Freiherren, Genealogie Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich "Zur Genealogie der österreichischen Freiherren Stillfried. Vor Allem muß bemerkt werden, daß der Beiname Rattonitz, dessen sich die Stillfried vordem gemeinschaftlich bedienten, durch das „Genealogische Taschenbuch der freiherrlichen Häuser“ vom Jahre 1859 eine Veränderung dahin erfahren hat, daß sich die österreichischen Linien nach einer im Mannesstamme erloschenen böhmischen Familie: Stillfried-Ratenicz, die preußischen hingegen Stillfried-Rattonitz schreiben. Die Stillfried sind ein ursprünglich böhmisches altes Adelsgeschlecht, das sich später in viele Zweige und Linien zertheilte und über Mähren, das Schlesische Gebiet bis nach Preußen hin ausdehnte. Die Genealogen leiten seinen Ursprung aus dem neunten Jahrhundert von einem Fürsten aus dem Hause der Przemysliden, dem Herzog Stoymir, welcher Name in deutscher Uebersetzung Stillfried lautet, ab. Nicht [49] geneigt, den Genealogen in ihre selbst gezogenen labyrinthischen Gänge nachzufolgen, halten wir uns an die späteren durch urkundliche Belege gestützten Angaben, und nach diesen finden wir bereits im Jahre 1207 – also immerhin in früher Zeit – einen Hirzo (Heinrich?) Stillfried; im nämlichen Jahrhunderte, im Jahre 1272 einen Ritter Conrad S., und zwei Jahrzehnte später, 1292, einen Comthur des Johanniter-Ordens Leutpold S. zu Meuwenperge (dem heutigen Mailperga) in Niederösterreich. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts, 1346, taucht der erste Stillfried, Hermann auf Tuntschendorf, in der Grafschaft Glatz auf. Ein anderer Hermann Stillfried auf Radienicz, im Kaurzimer Kreise Böhmens, worin wir das heutige Ratenicz der österreichischen Linien zu erkennen glauben, führte einen von Gold und Schwarz schrägrechts getheilten Wappenschild, welcher noch heut im Herzschild des Stillfried’schen Wappens erhalten ist. Einen gleichen hatte auch die um dieselbe Zeit aufblühende Familie der Smrz (Smizicki) von Radnitz. Den ersten Grund zu der nachmaligen Größe des Hauses legte Georg Stillfried von Radnitz auf Steinau, Tuntschendorf und Krainsdorf, der mit Anna, der Erbtochter des letzten Herrn von Dohna auf Neurode, diese in der Grafschaft Glatz gelegene Herrschaft erheiratete, welche sich zur Stunde noch im Besitze des einen der gräflichen Zweige der preußischen Linien befindet. Georg ließ sich auch mit diesem Besitzthum am 3. Mai 1472 von König Podiebrad von Böhmen belehnen. Von Georg führt die Stammlinie in ununterbrochener Folge bis auf die Gegenwart fort. Sein Sohn, gleichfalls Georg genannt, vermälte sich um 1480 mit Maria geborenen Pogorell; dessen Sohn Jacob mit Katharina geborenen von Reichenbach, und dessen Sohn Heinrich (geb. 1519, gest. 1615) mit Elisabeth geborenen von Pannwitz. Mit diesem letzteren hebt unsere Stammtafel an. Heinrich hatte zwei Söhne, Bernhard und Hans. Bernhard war mit Margaretha von Borschnitz vermält und heißt, weil der aus dieser Ehe hervorgegangene Sohn den Namen des Vaters führt, zum Unterschiede von demselben, welcher Bernhard der Jüngere genannt wird, Bernhard der Aeltere. Bernhard der Jüngere, welcher Landeshauptmannschafts-Verwalter der Grafschaft Glatz war, brachte mit Diplom ddo. 25. Mai 1662 der Erste den Freiherrenstand in das Haus Stillfried, aber da er 1669 ohne männliche Erben zu hinterlassen, starb, erlosch mit ihm diese Linie. Dagegen pflanzte sein jüngerer Bruder Hans das Geschlecht fort, und zwar ist die ununterbrochene Stammesreihe folgende: Hans und Barbara Christine geborene von Tschischwitz; – Tobias (gest. im Felde 1629) und Ursula geborene von Falkenhayn, aus dem Hause Jenkau; – Hans Bernhard und Barbara geborene von Tschischwitz; – Bernhard und Barbara geborene von Werder und Schlenz, die letzte ihres alten Hauses, deren Wappen nun mit jenem der Stillfried vereinigt wurde; – Raimund Erdmann Anton (geb. 24. April 1672, gest. 13. Juni 1720) und Katharina geborene Gräfin Wieschnik auf Neuhof (gest. 1725); – Johann Joseph (geb. 1696, gest. 1739) und Maria Anna Gräfin Salburg (gest. 21. October 1761). Diese zwei letztgenannten sind die gemeinschaftlichen Stammeltern aller heut blühenden Linien des Hauses Stillfried. Johann Joseph war der dreizehnte Lehensträger seines Stammes zu Neurode in der Grafschaft Glatz, Mannrechtsbeisitzer der Grafschaft, k. k. Kämmerer und hatte mit seiner Gattin Maria Anna die Herrschaft Angern im Marchfelde ererbt .Aus Johann Josephs Ehe gingen fünf Söhne und vier Töchter hervor. Die Töchter heirateten in Familien des hohen österreichisch-ungarischen Adels, in die der Grafen Nimpsch, Montecucculi-Laderchi und Festetics de Tolna. Von den Söhnen pflanzten drei ihr Geschlecht fort. Freiherr Michael (geb. 1726, gest. 21. Februar 1796) ist der Stifter der ersten preußischen Linie. Durch Familienvertrag vom Jahre 1773 wurde er Besitzer der gesammten Neuroder Güter und feierte mit seinen Brüdern Augustin und Ignaz Franz am 3. Mai 1772 ein Fest zum Andenken des dreihundertjährigen Familienbesitzes auf dem Schlosse Neurode; im Jahre 1781 wurde er erster Allodialbesitzer von Neurode, Herr der Herrschaften Rückers, Schnallenstein, Deutsch-Tscherbeney u. s. w. in der Grafschaft Glatz. Er war königlich preußischer Oberst a. D. Mit seiner Gemalin Karolina geborenen von Giese hatte er zwei Söhne, von denen der ältere, Johann Joseph, die gräfliche heut in zwei Häusern, [50] dem älteren und dem neueren, fortblühende Linie stiftete; der jüngere Friedrich, die erste freiherrliche preußische Linie fortsetzte. Michaels Bruder Ignaz Franz (geb. 3. Jänner 1734, gest. zu Wien 13. October 1805), Herr auf Bunzendorf und Antheil Ludwigsdorf in der Grafschaft Glatz bis 1767, auf Nimmersatt u. s. w. in Schlesien, später auf Roth Chota bei Tabor in Böhmen, ist mit seinen drei Frauen a) Josepha Freiin von Kalkreuth, b) Josephine Freiin von Gruttschreiber, und c) Maria Anna von Dittersdorf. Stifter der zweiten freiherrlichen preußischen Linie. Der ältere Bruder Emanuel (geb. 12. Jänner 1725, gest. 8. October 1794), der beiden vorgenannten Michael und Ignaz Franz, ist aber mit seiner Gemalin Antonia geborenen Gräfin Zierotin der Stammvater sämmtlicher heut noch vorhandenen österreichischen nur freiherrlichen Linien. Die preußischen Linien sind protestantisch, die österreichischen prononcirt römisch-katholisch. – Was die Würden und Aemter, welche das Geschlecht Stillfried erlangte, betrifft, so wurde der freiherrlichen im Jahre 1662 an Bernhard den Jüngeren verliehenen Würde bereits oben erwähnt. An die von seinem Bruder Hans gestiftete Linie kam der Freiherrenstand erst mit seinem Urenkel Bernhard mit Diplom ddo. Wien 29. December 1680, bei welcher Gelegenheit die angeerbten Wappen der Herren von Werder, Tschischwitz und Walditz mit dem der Familie Stillfried vereinigt wurden. Den Reichsgrafenstand erlangte des Stifters der ersten preußischen Linie, des Freiherrn Michael Sohn Johann Joseph von Kaiser Franz II. mit Diplom ddo. 18. September 1792, welche Erhebung am 24. Mai 1794 die preußische Bestätigung erhielt. Dann wurde Freiherr Rudolph (geb. 14. August 1804), Chef des heutigen neueren Hauses der preußischen Linie, erster Majoratsherr auf Silbitz, Ehrenritter des Malteser-Ordens, Ehrendoctor der Philosophie, königlich-preußischer wirklicher Geheimrath, Kammerherr, Oberceremonienmeister, Ceremonienmeister des Ordens vom schwarzen Adler, Mitglied der General-Ordenscommission, Vorstand des königlichen Heroldamtes und Mitglied der Akademie der Wissenschaften und Künste, mit Diplom vom 14. October 1861 und nach ihm sein jüngster Sohn aus zweiter Ehe Paul Maria, mit Diplom vom 17. März 1868 in den preußischen Grafenstand erhoben, und laut königlich-preußischer Cabinetsordre ddo. Babelsberg, 4. Juli 1868, der preußische Grafenstand auf die gesammte Descendenz des Grafen Rudolph ausgedehnt. Ueberdies wurde Freiherr, jetzt Graf Rudolph am 25. Mai 1858 zu Lissabon von weiland Seiner Majestät König Dom Pedro V. von Portugal zum Granden von Portugal mit dem Titel eines Grafen „von Alcantara“ ernannt und diese Erhebung in Preußen s. d. 10. April 1859 allerhöchst bestätigt. – Was die Frauen der österreichischen freiherrlichen Linien betrifft, so gehören sie den ersten Familien des österreichisch-ungarischen Adels an; und wir finden darunter die Namen der Familien Batthyanyi, Blümegen, Clam-Martinitz, Hondrichs, Leslie von Balguhain, Schaffgotsche, Salburg, Wieschnik, Woratzitzky, Zierotin. Gegenwärtig zählen die österreichischen Linien des Hauses Stillfried nicht weniger denn vier Sternkreuz-Ordensdamen unter ihren Frauen, und zwar: Franziska Freiin Stillfried-Ratenitz, Tochter des Freiherrn Eduard [S. 52, Nr. 2] und vormalige Hofdame der weiland Kaiserin Karolina Augusta; – Ludovica, Tochter des Freiherrn Rüdiger [s. d. S. 47], Hofdame Ihrer kaiserlichen Hoheit der Erzherzogin Marie[WS 1]; – Hermine geborene Gräfin Batthyanyi, Gemalin des Freiherrn Philipp Franz und Palastdame Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth von Oesterreich, und Maria geborene Gräfin Leslie von Balguhain, Gemalin des Freiherrn Eduard und Mutter der obengenannten Freiin Franziska. – Die Familie hat im Rathe und im Heere der Fürsten, welchen sie diente, ihre Sprossen gestellt. Auch der Wissenschaft ist dieses Geschlecht nicht fremd geblieben, und haben wir dem tüchtigen Landwirth Freiherrn Rüdiger, als dem um die Hebung der Cultur des Bodens in Mähren und sonst noch verdienten Manne, eine besondere Lebensskizze in unserem österreichischen Lexikon gewidmet, so können wir nicht umhin, auch in Kürze des gelehrten Grafen Rudolph zu gedenken, der, wenn auch zu unserem Kaiserstaate nicht näher in Beziehung stehend, doch als Historiograph seines Hauses hier in ehrenvoller Weise erwähnt werden muß." VERNEUERTE LANDESORDNUNG Die Verneuerte Landesordnung (tschech. Obnovené z?ízení zemské) war das am 10. Mai 1627 durch Ferdinand II. erlassene neue Grundgesetz für das Königreich Böhmen. Da der König darin sehr weitreichende Machtbefugnisse innehatte, spricht die traditionelle Geschichtswissenschaft von einem absolutistischen Dokument. Entstehungsgeschichte 1618 erhoben sich die protestantischen böhmischen Stände mit dem 2. Prager Fenstersturz gegen ihren katholischen König Ferdinand II. Diesem Ständeaufstand schlossen sich auch die übrigen Länder der Böhmischen Krone – Mähren, Schlesien und die Ober- und Niederlausitz - an. 1619 gründeten die Stände dieser Länder die Böhmische Konföderation (lat. Confoederatio Bohemica). Dieser neue Staat wurde von den Ständen dominiert und eine seiner Hauptaufgaben war es, den Protestantismus gegen katholische Übergriffe zu schützen. Es wurde ein reines Wahlkönigtum eingeführt, als neuer König wurde Friedrich V. von der Pfalz gewählt, der katholische Ferdinand II. wurde abgesetzt. Reformationpatent von Ferdinand II, mit dem er 1624 die Ausweisung aller evangelischer Prediger und Schulmeister aus seinem Reich verfügte. Der Ständeaufstand scheiterte mit dem Sieg Ferdinands II. in der Schlacht am Weißen Berg am 8. November 1620. Böhmen wurde daraufhin militärisch besetzt und alle Privilegien und politischen Rechte der Stände aufgehoben. Die Rädelsführer des Aufstands wurden 1621 in Prag hingerichtet, die übrigen protestantischen Adligen enteignet und ins Exil getrieben. So erging es auch tausenden protestantischen Untertanen. Gnade konnten nur jene erhoffen, die zur katholischen Konfession übertraten. In den nachfolgenden Jahren blieb Böhmen weiterhin wie ein feindliches Land von den kaiserlichen Truppen besetzt und es gab keine gesetzmäßige Ordnung. Die kaiserlichen Statthalter und Beamten übten ihre Ämter ganz und gar willkürlich aus. Einziges Gesetz waren die Befehle des Königs. Dieser Zustand wurde in Böhmen mit der Verkündung der Verneuerten Landesordnung am 10. Mai 1627 beendet. In Mähren trat im folgenden Jahr ein ähnliches Grundgesetz in Kraft. Inhalt Die Verneuerte Landesordnung war inhaltlich das Gegenprogramm zur Böhmischen Konföderationsakte von 1619. Während in der Böhmischen Konföderation die Macht der Stände sehr groß war, wurde sie in der Verneuerten Landesordnung massiv eingeschränkt. Die Wahlmonarchie wurde endgültig abgeschafft und Böhmen zum Erbbesitz der Habsburger erklärt. Der Katholizismus war fortan die einzige in Böhmen zugelassene Konfession. Alle Landesämter kamen in die Verfügungsgewalt des Königs und dieser konnte von nun an alleine darüber entscheiden, wer das böhmische Inkolat und damit auch die Berechtigung zur Teilnahme am Landtag erhielt. Neben dem Tschechischen wurde die Deutsche Sprache Amtssprache. Die Verneuerte Landesordnung ebnete den Weg für die planmäßige und nicht selten gewaltsame Rekatholisierung Böhmens. Inwieweit mit dem Dokument der Grundstein für den habsburgischen Absolutismus in Böhmen gelegt wurde, ist umstritten, da Historiker in jüngerer Zeit den Begriff des Absolutismus im Allgemeinen anzweifeln. Literatur Primärquellen: Der Röm. Kai. auch zu Hung. und Böhaimb [et]c. Königl. Maj. Ferdinandi deß Andern [et]c. Vernewerte Landes-Ordnung Deroselben Erb. Königreichs Böhaimb. Wien 1627. Constitutiones Regni Bohemiae anno 1627 reformatae / ed. Hermenegildus Jire?ek. - Pragae : Tempsky [u.a.], 1888. - VI, 596 S. (Codex iuris Bohemici ; 5,2) Sekundärliteratur: Hans-Wolfgang Bergerhausen: Die "Verneuerte Landesordnung" in Böhmen 1627. Ein Grunddokument des habsburgischen Absolutismus. In: Historische Zeitschrift 272 (2001), S. 327-351. Lutz Rentzow: Die Entstehungs- und Wirkungsgeschichte der Verneuerten Landesordnung für das Königreich Böhmen von 1627. Frankfurt am Main, Berlin u.a. 1998. ISBN 3-631-32327-1 Kategorien: Verfassungsgeschichte (Tschechien)Dreißigjähriger KriegEreignis 1627Geschichte BöhmensHabsburgermonarchie vor 1804Historische Rechtsquelle (Österreich)
Böhmen-Landes-Ordnung, anno 1627/40, dt.Handschrift dat. 1690 by Ferdinand II, 1578-1637
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