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Karstia Carniola Histria, anno 1679, Merian Matthäus, Kupferstic
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Karstia Carniola Histria, anno 1679, Merian Matthäus, Kupferstich Crain / Sampt dem Windischen Land / der Graffschafft Görtz / und andern herum gelegenen Landen / und Orten---Blattmaß: 32x37 cm.. Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor): Topographia Provinciarum Austriacarum. Merian, Frankfurt am Main 1679, Charte Karstiae, Carniolae (Merian).jpg Auszug aus der Topographia: "Von den Stätten dieser Landsart / ist in denen bißhero außgangenen Stättbüchern eben so wenig / als von den vorhergehenden Landen / Steyer und Kärndten / wie auch sonsten bey andern Scribenten nicht viel / ausser etlicher Nahmen / zu finden. Und bedörffte das Hochlöbliche Hertzogthum Crain wol einen Mann / und derselbe Hülff / und Verlag darzu / daß er eine Chronic / oder doch wenigst / eine Beschreibung davon verfertigte / und solches edle Land / so nicht in einem kleinen Winckel / wie ihnen theils Frembde einbilden / gelegen / den Außländern / und den Inwohnern selbsten / besser bekant machte; weilen auch viel unter den Crainern einem Durchräisenden wenig von diesem ihrem Lande zu sagen wissen; Theils derselben aber die Nachfragende auff deß Hieronymi Megiseri Kärndterische Chronic weisen; dessen Vorhaben aber nicht von Crain / sondern von Kärndten / zu schreiben gewesen; wiewol er bißweilen auch der Crainer / als die / wie er will / vor Zeiten unter den Kärnern sollen gewest seyn / gedencken thut. Wird deßwegen der Großgünstige Leser mit dem jenigen / so man von diesem Hertzogthum Crain / und den benachtbarten Orten / hat seithero finden / und erfahren können / und zuvorderist mit deme / was neulicher Zeit / von einem hohen Ort / und sonsten / gnädig / und großgünstig / schrifft- und mündlich mitgetheilt worden / und hernach folget / vor lieb nehmen. Es stosset aber Crain an die Graffschafft Cilly / und also an das Land Steyer; Item / an Kärndten / die Graffschafft Görtz / Friaul / Isterreich / Windische March / und Croatien. Maginus theilet solches in Ober- und Unter-Crain / und rechnet zu Unter-Crain / aber unrecht / auch die Graffschafft Görtz; zu Ober-Crain aber / so er das Wasserreiche Crain nennet / ziehet er die Statt Laybach / nach welcher die fürnehmste im Lande / und zwar in Unter-Crain / Neustättlein ist. Theils sagen / daß solches Land in drey Theil getheilt werde / nemlich in Ober- und Unter-Crain / und in das Ländlein um Laybach / so man weder zu Ober- noch Unter-Crain rechne / sondern eigentlich Crain / oder Carniolam nenne: Davon gleichwol andern nichts wissend ist; die da melden / daß ein gutes unter Laybach sich Ober-Crain ende / und das Untere anfahe. Es ist ein gebürgig Land / darinn es aber auch feine Thäler / und in denselben zimlichen Traid- und Weinwachs / auch andere deß Lebens [64] Notturfft / und Nahrung; Item / gesunde Wasser / giebt. Der fürnehmste / und Hauptfluß / ist da die Sau / oder Savus. Hernach seynd die Gurck / Laybach / und andere mehr. Und ist ein berühmter See in Crain / der von dem benachbarten Flecken Circknitz / der Circknitzer See / und Lateinisch Lacus Circonicensis genant wird / und 4. oder 5. Stund von dem Marckt Ober-Laybach / und nicht gar ein Meil von dem Schloß Adelsperg / oder Postonia (daselbst Lazius die rudera Avendonis Antonini, nicht weit von Logitz / bey dem Außgang deß Landes Crain ins Histerreich suchet /) gegen dem Karst zu gelegen; daselbst fast alle Jahr / um das Ende deß Herbsts / das Wasser auß den Löchern gehling herfür kompt / sehr viel Fisch mit sich bringet / und das gantze Feld überschwemmet: So bald aber der Sommer herbey nahet / so verlieret sich das Wasser wieder / und wird der Boden trucken / der gestalt / daß / wo neulich zuvor gefischet / und Hecht über zwo Ehlen lang; auch Enten / so auß den Hölinen der Berge lebendig herfür kommen / gefangen worden / man jetzund säen / erndten / mähen / und / so man will / auch jagen / oder hetzen kan. Es seynd die alten Inwohner / nemlich die Carni, Celtischen Herkommens / und ihre Nachbarn die Japydes, Norici, Veneti und Histri, gewesen / welche gewohnt / wo Triest / Aquileia, Marano, Grado, Gradisca, Gemona Venzona, etc. liegen thut. Und wird auch von besagten Japydibus das Crainland von Theils / Japydia, oder Japidia, genant. Folgends haben die Römer / sonderlich Käiser Augustus, diese Gegend erobert. Nach den Römern hatten das Land Crain die Bayrische König / und Fürsten / überkommen / die es / wie zwar Aventinus, und Megiserus wollen / ihren Helffern wider die Römer / den Winden / zu bewohnen / übergeben; doch / daß sie ihnen / den Bayern / solten gehorsam seyn / die auch Marggrafen dahin gesetzt / so sich von Crainburg geschrieben haben. Und zwar / so seynd noch die meiste Inwohner Windischen Herkommens / es seyen gleich ihre Voreltern von den Bayern dahin gesetzt worden / oder haben das Land selbsten eingenommen. Ihre Sprach ist ein wenig anders / als der Winden im Land Steyer. Es wohnen gleichwol auch Teutsche / sonderlich in den Stätten / Item / Italianer / daselbsten; und ist der Adel meistentheils Teutschen Geblüts: Daher / neben der Windischen / als der gemeinisten Sprach / man auch Teutsch / und theils Orten / sonderlich zu Laybach / als in der Hauptstatt / Italianisch / oder vielmehr Friaulisch redet. Und werden die Reichssachen in Teutscher Sprach geführt / auch die Fürstliche Befelch / und dergleichen / von Obrigkeits wegen / in solcher angeschlagen / und verrichtet. Aber wider auff die Regenten zu kommen / so solle folgends / als Kärndten sich vom Hauß Bayern ledig gemacht / auch Crain / sampt seinen Marggrafen / wie abermals obgedachte Scribenten schreiben / Kärndten zuständig gewest / und also biß auff Käiser Friderichen den Ersten blieben seyn / welcher Crain von Kärndten genommen / und Marggraf Engelbrechten von Crainburg dieses Land erblich geben: Wiewol andere vermeynen / daß damalen erst Crain von Bayern kommen seye. Nach Absterben gemeldter Marggrafen von Crainburg / so sich hernach Fürsten in Crain geschrieben / ist solches Land auff die vorige Hertzogen in Oesterreich / deß Bambergischen Stammens / und nach derselben Abgang an König Ottakern in Böheim; und als dieser überwunden worden / an Käiser Rudolphen den Ersten / und seinen Sohn Albertum kommen / welcher aber Hertzog Meinharten zu Kärndten / und Grafen zu Tyrol / solches Crainland überlassen / dessen Sohn Henricus, gewester König in Böheim / Crain auch besessen hat. Aber / nach seinem Tode / gab solches Land Käiser Ludwig der Vierte / dem Hertzog Otten von Oesterreich / deß Habspurgischen Stammens / und seinem Bruder Alberto, und von solcher Zeit an / ist Crain allezeit beym Hauß Oesterreich verblieben: Und gehen die Appellationes heutigs Tags nach Grätz ins Land Steyer. Es seynd aber die Crainer / oder Carniolani, befreyet / daß / wann einer wider einen Stand etwas zu klagen / oder ein Recht zu führen hat / daß er solches selbsten in der Person thun muß; gleichwol mag er / zu Fortsetzung desselben / einen Anwalt / oder Gewaltstrager, jedoch auch persönlich / vor Gericht ernennen / und bestellen. Man hat aber auch Exempla, so sich in Neulichkeit begeben / daß Außländischen die Gnad / und indult erzeygt worden / wann sie einen Gewaltstrager bestellt / und E. Hochlöblichen Landschafft einen Revers, daß solches deroselben an ihren habenden Freyheiten unpraejudicirlich seyn solle / zur Gerichts Schrannen eingeschickt / daß man sie deß persönlichen Erscheinens enthebt hat. Zum Crain-Land wird von Theils die Windisch March / oder Windorum Marchia, gerechnet / die gleich daran stosset / und ein anders Ländlein / als Slavonien / ist / so sonsten auch das Windisch Land genent / und zu Ungarn gerechnet wird / als dessen Bannschafft ein mercklich Stuck / und Herrschafft der Cron Hungarn ist / und hieher nicht gehört. So wird auch Dalmatia, und Liburnia, von den Leuten herum die Windische Marck genant / welche Anno Christi 548. von den Winden in Kärndten überzogen / und / nach Verwüstung deß Landes / und Eroberung der Statt Salonae im Jahr 559. behalten / und nach ihnen genant worden / so sie noch heut zu Tag besitzen / und innen haben; davon gleichwol auch etwas den Venedigern gehörig ist / wie Megiserus in der Kärndterischen Chronic 5. Buch / am 9. Capitel schreibet; der auch lib. 3. cap. 16. sagt / daß die Provintz zwischen der Traa / und Sau / die wir jetzt die Windische Marck nennen / und darinn die Statt Zagrabia liege / vor Zeiten Valeria geheissen habe. Daß also unterschiedliche Windische Land / und Marchen seyn / deren Theils / wie obgedacht / zu Ungarn / die übrige zu den Oesterreichischen Landen / und zwar zu den innern / und derselben Regierung zu Grätz / gezogen werden: Dahin auch vor Jahren die Vestung Canischa / (so der Oberste Paradeiser Anno 1600. den Türcken übergeben) gehört hat / die Cluverius noch zu Unter-Steyer rechnet; aber eygentlich zu Illyrico zu ziehen ist. Und besoldet das Land Steyer die Besatzungen auff den Gräntzhäusern in dem Windischen Land / so mit Steyer gräntzet / als Warasdin / oder Warasin / Varasdinum, (so gleich an [65] den Steyrischen / Hungarischen / und Slavonischen Gräntzen gelegen / welchen Ort Lazius vor die Variana Castra hält / deren im Itinerario Antonini gedacht wird;) Copranitz (so vester ist / und Lateinisch Caproncia genant wird / Statt und Schloß / allda vor Jahren Herr Johann Globitzer Hauptmann gewesen / so Anno 1581. einen herrlichen Sieg wider die Turcken hat erhalten helffen /) H. Creutz / und andere. Und wohnet der General / den man vor Jahren den Windischen Obristen geheissen / und welcher der Zeit der H. Graff von Schwartzenberg / Herr zu Murau / ist / zu besagtem Warasdin / welches Stättlein / und Vestung / vor Zeiten / den Grafen von Cilly gehört hat. Die Vestung Carlstatt aber / davon hernach / und andere Crabatische / und Meergräntzen / müssen Kärndten / und Crain / unterhalten. Und ist Crabaten / oder Croatia, über dem innersten Busen deß Adriatischen Meers / zwischen Histerreich / Dalmatien / Bosen Raseien / Slavonien / und der Windischen March / davon der Theil bey dem Meer Morlacha, oder Morlachia, genant wird / dessen einen grossen Particul der Türck innen hat. Theils rechnen auch die Landschafft zwischen den Wassern Culp / und Sau / darzu / so sonsten Duerpolien / oder Turopolia, genant wird / und gar fruchtbar ist; allda herum / und in Croatien / vornehme Ort / als Agram im Windisch Land; Novigrad in Crabaten / (so ein auff einer lustigen Höhe / an der Dobra / gelegenes / und dem Grafen von Terschitz gehöriges Schloß ist;) Osal / deß Grafen von Serin / in Crabaten; Petrinia im Windisch Land / ein Ungarische Bannschafft; die Vestung Carlstatt in Crabaten; das Schloß Crappin im Windisch Land; Dschuppin / ein warmes Bad in Crabaten; Presurtz ein Wachthauß an den Crabatischen Gräntzen; Schluin / Schloß und Hauptmannschafft / in Crabaten; und andere mehr / so noch der Zeit den Christen / und mehrertheils zur Cron Hungarn gehörig seyn wiewol / als oben gesagt / solche Gränitzhäuser die beede Länder Kärndten / und Crain / unterhalten. Lazius schreibet fol. 1003. Reipub. Rom. daß die Windische Marck / und Croatien / vor Zeiten Liburnia seyen genant worden. Johann Henrich Hagelganß meldet / in Beschreibung der Käiserlichen Erblanden / am 158. Blat / daß die Windische Marck zu ihren Gräntzen habe / gegen Mitternacht die Steyermarck / gegen Morgen Crabaten / gegen Abend und Mittag / Crain. Unter den Wassern haben die Sau / und die Kulp / den Vorzug: Gleich wie unter den Stätten die Vestung Carlstatt / und die Vestung Syseck. Es liegt / sagt Er / diese Vestung an den Crabatischen Gräntzen / daher sie auch von etlichen zu Crabaten gezogen werde. Johan. Isaacius Pontanus, in Chorographica Daniae descriptione meldet p. 710. also: Regio à Slavici generis natione habitara, inter Histriam, Forum Julium, Austriae Urbem, Carniolam, Slavoniam, et Croatiam, die Windische Marck / id est, Vinidorum Marchia, dicitur. Und dann so sagt Chytraeus lib. 1. Saxoniae p. 33. Inter amnem Pannoniam, Savo et Dravo fluminibus in Danubium exeuntibus conclusam, quae olim Valeria, Savia, Bubalia, et Sirmiensis, hodiè generali appellatione, das Windische Land / appellatur; Ungariae Regni sociam et amicam, Uladislaus Ungariae Rex integram adhuc tenebat. Siehe die neue Beschreibung deß Königreichs Ungarn / An. 1646. zu Ulm getruckt / davon den Orten der Windischen Marck / ein mehrers gesagt wird. Was die obgedachte Graffschafft Görtz betreffen thut / so schreibet offterwenter Megiserus, daß sie erstlich auch den Bayerischen / hernach den Kärndterischen Fürsten / als Ober- und Lehenherren / zugehört habe / biß sie erblich worden. Der erste Graff seye Albertus, auß dem Stammen der Grafen von Andechs / und Tyrol / und der letzte Graff Leonhart gewesen / welcher längst zuvor / ehe er gestorben / nemlich im Jahr 1473. diese seine Graffschafft dem Käiser Friderico IV. übergeben; dardurch also dieselbe / nach seinem Tode / an das Hauß Oesterreich gelangt ist; welches Ländlein Theils auch / wie obgesagt / zu Crain rechnen; daß aber jenseit deß Gebürgs / so Italien von Teutschland scheidet / lieget: und dahero in dem Inspurggischen Libell An. 1518. auffgericht / die Graff- und Landschafften Görtz / Friaul / Ober- und Unter-Carst / beysammen / und von Crain abgesondert / stehen; als die miteinander gräntzen. Die Gallische Senones, welche die Scribenten vielfaltig mit den Schwäbischen Semnonibus vermischen / sollen Anfangs in dieser Gegend / und Landsart / so man den Byrbaumer Wald / Karst / Wippach / etc. nennet / bey dem Winckel deß Adriatischen Meers / nemlich / neben Histerreich / Dalmatien / und Friaul / niedergesessen seyn / und allda gewohnet haben. Und kompt man über den besagten Karst / oder Karstium, wann man von Laybach nach Triest / und von dar zu Meer gen Venedig raisen thut. Ist ein rauhes Gebürg zwischen Triest / und Aglarn / dessen Nahmen Lazius von den Carnis herführen thut. Gedachte Statt Triest rechnen Theils noch zu dem gemeldten Karst / andere zu Friaul / Theils zu Istria, oder Histerreich / so an das Friaul / das Crainland / und den Karst / stossen thut / einer halben Insel gleich siehet / und von S. Veit am Flaum / biß gen Triest / auff drey Seiten mit dem Hadriatischen Meer umbgeben ist; da man Slavonisch / und Italianisch redet; und daselbst das Hauß Oesterreich die Graffschafft Mitterburg / und andere Ort mehr hat; so dem Hertzogthum Crain incorporirt seyn / und mit demselben / unter die Regierung zu Grätz in Land Steyer / gehören. Es liegt in besagter Histerreichischen Graffschafft das Schloß / und Stättlein Mitterburg; Item / die Veste Castel / und Märckt / Linda, oder Lindär / Tarvis / Vermo / Kring / Antignana, Schwin / Galignana, Neusäß / Gardasel / und Bolun; wie sie ins gemein geheissen; von Leandro Alberto aber / in Beschreibung Istriae, am 503. Blat / auff Italianisch anders genennet werden. Und solche Graffschafft / wie auch die besagte Statt Triest / und die Statt Friaul / sampt Merrenfelß / hat Hertzog Leopold von Oesterreich / so Anno 1386. in der Sempacher-Schlacht blieben / ihme / mit Ritterlicher Faust / unterworffen / wie viel gedachter Megiserus lib. 9. cap. 31. fol. 1032. schreibet / wiewol gemeldte Statt Friaul / (so Lazius Castrum Juliense, und Coloniam Fotojuliensem, und die Welschen heutigs Tags Cività, oder Cividal d’ Austria, weil sie einmal Oesterreichisch gewesen / nennen) sich Anno 1418. an die Venediger ergeben hat. [66] Endlich / was auch obgedachtes Friaul / oder Forum Julii, betrifft / darinn das Hochlöblichste Ertzhauß Oesterreich / ingleichem etliche unter die Grätzerische Regierung gehörige Ort hat / so gräntzet solches mit Histerreich / Crain / Kärndten / und der Tarviser March; und gegen Mittag stosset es an das Adriatische Meer. Wird von den Welschen Patria, oder Patria di Friuli, und die Inwohner von den Teutschen Furlaner genant. Ist zum grösten Theil der Venediger. Nun in diesen erzehlten Ländern / so viel nemlich noch davon Höchstgedachtem Hauß Oesterreich unterworffen / seynd gar viel Praelaten; darunter (ausser deß Patriarchen zu Aquileja) der Bischoff zu Laybach der Fürnehmste ist. Es hat auch da einen grossen hohen / und niedern Adel; als die Apfalter in Crain; die Artzon so Görtzer; die von Atymis (so einerley Wappen an Schild und Helm mit denen von Heussenstein führen) von Auersperg / Grafen / und Erb-Land-Marschallen in Crain; Barbo in Crain; Bertis von Bersisegg in Friaul; Catzianer Freyherren von Catzenstein / in Crain; Colloredo in Görtz; Coronin; und Cowentzel / auch daselbst; De Leo in Triest; von Dorenberg in Crain; von Eck Erb-Land Stabelmeister in Crain; Edling Freyherren in Crain; Fürst von Eggenberg; Erovero zu S. Veit am Flaum; Frangepan / Grafen zu Tersatz / in Crain / Windisch Marck / und Crabaten / Fabianitsch; Falvasor / beede in Crain; Formentin in Görtz / Franckin zu S. Veit; Francol / Triester; die Gallen; die von Gallenberg; die Grimschitz; die Gussitsch / alle in Crain; die Haller / am Karst; Hasiber in Crain; von Hohenwart Erbtrucksessen in Crain; Juritsch in Crain; Graff Kisel in Crain / Erb-Land Jägermeister; Herren von Lamberg Erb Stallmeister in Crain; Grafen und Herren von Lantheri / in Görtz / die Mauritsch / Mordaxen und Muschkan / in Crain; von Neuhauß / am Karst; Oberburger / auch daselbst; von Pallenberg / am Carst; Panizol in Görtz; Paradeiser; Peltzhofer / in Crain; von Petaz Grafen / im Triestischen; von Porcia, Grafen zu Senasetsch; von Pranck / am Karst; von Purgstall in Crain / von Rabbata in Görtz; Rämschüssel; Raspen / Rauber / alle in Crain; von Raunach am Karst; die Sauer / Erbfürschneider in Crain; die von Scheyer; von Schrottenbach; die Schwaben / alle in Crain; die Semenitsch; von Sigerstorff / auch daselbst; die von Strassoldo / Grafen und Herren / in Görtz und Friaul; auch einer der Zeit Lands Vicedom in Crain; die Graffen von Thurn; Tadiolovitsch; von Werdenberg; die Ursini; Grafen von Wlagey; die von Werneck; die Zetschger; und andere mehr / als die von Coraduz / Denersperg / Fini (Freyherren in Istria /) Hizeneck / Jager / Kirchberger / Kaysel / Matasitz / Posarel / Prenner / Rueß / Sonze / Stemberger / Taller / Wazen / etc. deren Theils vor kurtzer Zeit ins Land kommen / und Land-Stände worden seyn. Was von Stätten / und andern Orten / uns / über die / deren oben gedacht worden / ferners wissend / derselben Verzeichnuß folget hernach. Ehe wir aber zu denselben schreiten / wollen wir zuvor noch einen Bericht / der uns den 19. 29. Martii Anno 1642. auß Laybach / der Hauptstatt in Crain / nach Verfertigung deß obstehenden / von einem hohen / und glaubwürdigen Ort zukommen / als etwas sonderbares / zum Beschluß / treulich communiciren, der dann / unter andern Worten / also lautet: Dieses Hertzogthum Crain nimt seinen Anfang auff dem Crainberg / sonst Wurtzen genant / zwo Meil von Villach gelegen / confinirt, so dann auff der lincken Hand abwerts mit denen Landen Kärnten und Steyer / wirdet aber von denenselben mit gar grossen und hohen Gebürgen / sonderlichen gegen Kärndten / von einem so hohen Berg / daß man denselben durchbrechen / und zu Gewinnung der Strassen / ein Gewölb darunter machen müssen / unterschieden. Folgends erstrecken sich die Confinen weiter abwarts / biß auff Crabaten / und von dannen zuruckwerts auff der rechten Hand / über das grosse Schneegebürg / biß auff die Statt S. Veit am Pflaumb / am Adriatischen Meer; von dorten gehen die Confinem auff Isterreich / über die Poyck / und den Karst / biß auff Triest / so gleichfals am Adriatischen Meer gelegen: folgends auff die Fürstliche Graffschafft Görtz / und weiter heraußwarts biß nach Tulmein / auch so dann wiederumben biß auf besagten Crainberg. Und erstreckt sich also dieses Fürstenthum in der Länge fast in 30. in der Breyte aber auff etlich und zwantzig Teutscher Meilen. In diesem Hertzogthum Crain seynd unterschiedliche grosse Wasserflüß / darunter die Sau / und Laybach / welche Schiff- und Fischreich / die fürnembste seynd. Der Fluß Sau hat seinen Ursprung eben an obbesagtem Crainberg / und fleußt durch Crain / und Crabaten / in die Türckey / behält auch biß dahin (und biß er zu Griechisch Weissenburg in die Thonau fällt) stätigs seinen Nahmen. Der Fluß Laybach entspringt bey Ober-Laybach / so 4. Meil von der Hauptstatt gelegen / fleust so dann herab auff- und durch die Statt Laybach / und erstreckt sich biß auff S. Helena / allda ein Commenda auff Laybach gehörig / und zwo Meilen von dieser Statt gelegen / daselbst dieses Wasser in die Sau rinnen thut. Dieser Fluß Laybach bringt der Statt zur Kauffmanschafft sondern Vortel / zumalen man von dannen biß nach Ober-Laybach / in klein / und grossen Schiffen / die zu Zeiten von 2. biß in 300. Sämb tragen / die Wahren gar leichtlich auff- und abführen kan. Nicht weniger ist derselb denen Reisigen auff diese 4. Meil Wegs / die sie dann in einer Nacht mit guter Gelegenheit schlaffend verrichten können / sehr bequem; beneben auch also fischreich / daß in die 70. unterschiedlicher Sorten Fisch darinnen zu finden / und zubekommen / so täglich in grosser Menge gefangen werden. Sonsten ist dieses Hertzogthum Crain / und desselben incorporirte Herrschafften / billich für eine Vormaur der gantzen Christenheit zu halten. Dann die gemeine Landschafft nicht allein die Vestung Carlstatt / und deroselben angehörige Ort / so jenseits der Kulp in Crabaten gelegen; sondern auch in Dalmatien unterschiedliche Vestungen / als Zeng / Ottotschitz / Pründl / Presor / Ledenicz / und andere Gränitzhäuser mehr / mit aller Nothwendigkeit versorgen / und unterhalten / auch dardurch den Erbfeind / nemlich den Türcken / in seinen Confinen einsperren / und dessen streiffende Progreß verhindern thut. Auß den Stätten / Flecken / Schlössern / etc. in Crain / [67] seynd auch folgende / und zwar in dem Obern-Viertel / die Hauptstatt Laybach; Marckt und Eisenbergwerck zu Eißneren; Marckt und Eisenberg zu Krop / (beede Landsfürstlich) Marckt Neumärcktl; die Frauen Clöster Michelstetten (dabey ein Schloß) und Münckendorff; die Commenda S. Peter; die Schlösser Katzenstein (vor Zeiten Vigaun /) Stein / alt Gutenberg / Höflein / Strmal / Flednick / Creutz / Oberstein / Reittlstein / Schenckenthurn / Gerlachstein / Egg / Rotten- und Schermbbühel / Habach / Manspurg / Kreidsperg / Mareytsch Schloß und Pfarr / dabey / Wartenberg / Wildenegg / Liechtenegg / Rudolphseck / Gallenberg / Lubeck / Grafenweg / Galleneck; Item / die Märckt Sagar / und Watsch / etc. ausser den Stätten Bischoffs Lack / Crainburg / Radmanstorff / und Stein. Im Mittern Viertel / seynd / das Carthäuser Closter Freidnitz / Tabor Wegine / die Schlösser Sonnegg / Höflein im Ygerboden / Item / das Hauß / oder Thurn Yg / Nuersperg / Zobelsperg / Schloß und Marckt Reiffnitz / Willingrain / Ortteneck / Statt Gottscher / Schloß und Vestung Fridrichstein / Schloß Pöllan an der Culp gelegen / Statt Tschernembl / Schloß und Marckt Weinicz / Schloß und Pfarr Siemitsch die Schlösser Meuchau / Pogänitz / Graben / zum Forßt / Ainödt Roßeck / Strugk / Proseck / Krup / Grädiz / Freyenthurn / etc. Schloß / und Marckt Seisenberg / Statt Rudolphswerth / Töpplitz oder warmes Bad / dabey ein Pfarr / und Täbor (oder ein altes vestes Gebäu / und Behaltnuß / zur Zeit der Flucht /) das Gottshauß Pletriach / so hiervor ein Carthäußer Closter gewest / und jetzt durch die Jesuiter besessen wird; die Statt Landstraß. Im Untern Viertel / Schloß und Statt Weixelberg / die Schlösser Weissenstein / Klingenfelß / Altenburg / Wördl / Thurn am Hart / Rockenstein / Erckenstein / Reittenburg / Sauenstein / Weixelstein / Ratschach / Scharffenberg / Neudeck / Aich / Slatteneck / Roy / Grienhoff / Pogänick / Wagensperg / Liechtenberg / Landspreiß / Schneggenbühel / Weinbühel / Gallenhofen / Gallenstein / S. Geörgenberg / Thurn / Winckl / etc. Märckt Littey / und S. Merten / Schloß und Marckt Treffen / Schloß und Marckt Unter-Nassenfuß / Sanct Margarethen / Cistercienser Closter Sittich / die Statt Gurckfeld. Im Karst-Poych- und Isterreicher Viertel / Marckt Ober-Laybach / Pfarr / und Thabor dabey; das Quecksilberbergwerck in der Ydria / sampt dem Schloß und Marckt daselbst / Marckt Ziercknitz / sampt selbigem berühmten See; Statt und Schloß Laaß; die Schlösser Schneeberg / Stegberg / Haasperg / Lueg (Herrn Kobentzl gehörig) Prestrauick / Nußdorff / Premb / Jablanitz / Claan / Gutenegg / Neukoffel / etc. Marckt Alben / Schloß und Marckt Adelsperg / (so Eggenbergisch /) Schloß und Marckt Sennosetsch / Statt S. Veit am Pflaum; Statt Cösstau; die Stättlein Veprinitz / Wersetsch / und Muschkeuiza. Folgen die Flecken in Isterreich / welche zwar durch zween hohe Berg / Utsca / und Orlach (so vielleicht deß Leandri Monte Caldera, und Monte Maggior, seyn werden) genant / vom Hertzogthum Crain unterschieden / doch aber demselben incorporirt seyn / als das Stättlein / und uhraltes Bistum Pyben (Pedena, so in den Concilien hoch oben sitzen solle; die Abbtey S. Peter im Wald; das Closter unser lieben Frauen Brunn am See; beede deß ersten Einsidlers S. Pauli Ordens / oder Heremitaner; die Schlösser Waxenstein / Paasperg / Mahrenfelß / Karschon / Zepitsch / Welley; die Graffschafft Mitterburg / und was darzu gehört. Uffm Karst / und Theils in Friaul / die Statt Triest; die Schlösser Prosseck / und Tschernigal / an welchen beeden Orten der berühmte fürtreffliche Wein wächßt: Die Schlösser S. Serff / Tybein dabey der Fleck S. Johanns; Item / das weitberühmte warme Bad / (Sagrado, Statt und vornehme Vestung Grädisch / die Flecken und Häuser / Vipulsana, Lucinich, S. Florian / S. Merten / (so beede in den Ecken mit Mauren eingefangen / und vest seyn /) Goinßko / Statt und Vestung Görtz / die zwar zerstörte / aber uhralte fürnehme Statt / und Patriarchalische Residentz Aquileia, oder Aglarn; der Marckt Salcon / das Franciscaner Closter am H. Berg; der Marckt und Burg Wippach; Marckt S. Veit / und Heydenschafft / etc. welche erzehlte Ort dann alle / und noch viel mehrere / dem Höchstgedachten Ertzhauß Oesterreich in diesen Landen gehörig seyn."
Karstia Carniola Histria, anno 1679, Merian Matthäus, Kupferstic by Merian Matthäus, 1593-1650
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