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Franckenberg, Europäischer Herold, 2 Bde., anno 1705
[L012]

Franckenberg, Europäischer Herold. 2 Bde Franckenberg, F. L. v. (d.i. B. v. Zech). Europäischer Herold, oder zuverläßige Beschreibung derer europäisch-christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer biß auf dieses 1705 Heil-Jahr. 2 Bde. Leipzig, T. Fritsch, 1705. Fol. (36:23,5 cm). Mit 2 gest. Vign. u. 13 Wappenkupfertaf. 9 Bll., 998 S.; 1 Bl., 784 S., 28 Bll. Ldr. d. Zt. mit Rvg., Deckel teilw. verfärbt bzw. gebräunt. Materialreiches, stark genealogisch ausgerichtetes Werk. Tl. 1 behandelt Deutschland u. seine Teilstaaten, Tl. 2 die übrigen Länder Europas. Die Taf. mit Wappen geistl. u. weltl. Fürsten u. Reichsstädte. - Gleichm. etwas gebräunt, Vorsätze mit zeitgenöss. Schenkungsvermerk des Anhalt-Warmsdorffischen Kammer-Verwalters Johann Lebrecht Letzius, datiert 1718. ADB:Zech, Bernhard von Zech: Bernhard, edler Herr von Z., des heil. röm. Reiches Ritter, königlich polnischer und kurfürstlich sächsischer Wirklicher Geheimer Rath, entstammte einer ursprünglich in der Oberpfalz ansässigen bürgerlichen Familie. Wenn man einem im Dresdener Hauptstaatsarchiv aufbewahrten Stammbaum Glauben schenken darf, so diente noch Bernhard’s Großvater, Heinrich Z., dem Pfalzgrafen Otto Heinrich zu Sulzbach als Küchenmeister; nach dessen Tode soll er Rechenschulmeister der Stadt Sulzbach geworden sein. Von seinen Söhnen ließ sich Bernhard, seines Zeichens ein Tuchmacher, in Weimar nieder, wo er als Rathsverwandter und Vorsteher des Gotteskastens bis zum 20. Januar 1651 lebte. Er ist der Vater jenes Bernhard Z., der den Namen der Familie berühmt gemacht hat. Die Mutter, Magdalene Koch, heirathete anderthalb Jahre nach dem Tode ihres Gatten den weimarischen Kammerdiener Johann Buckel; ihr Sohn, am 31. August 1649 in Weimar geboren, bedurfte noch dringend männlicher Obhut. Bis 1667 besuchte Bernhard das fürstliche Gymnasium seiner Vaterstadt, darauf länger als fünf Jahre die Universität Jena. In die Philosophie führten ihn die Professoren Götze, Bose, Müller, Weigel und Posner ein; sein eigentliches Fachstudium betrieb er bei den Juristen Strauch, Bechmann, Schröter, Simon, Tilemann, Beier, Lincke; daneben beschäftigte er sich mit der Theologie. Ueber seine Zukunft scheint sich der Jüngling nicht völlig klar gewesen zu sein; auf die akademische Laufbahn wies ihn wol mehr die eigene Neigung, auf die diplomatische Carrière die verlockende Fürsprache einflußreicher Männer hin; bei seinem litterarischen Debüt behielt er klug beide Eventualitäten im Auge. 1674 erschien von ihm in Regenßburg „Der durchlauchtige Regenten-Saal, auf welchem der röm. Päpste, Keisere des h. römischen Reiches, in Türkei, Moskau und Persien, dann der Könige in Portugal, Spanien, Frankreich, Engelland, Dänemark, Schweden, Polen, Hungarn und Böheim, so auch der Kuhrfürsten im h. röm. Reiche und Herzoge zu Venedig Namen, Nachfolge, Regirung, fürnehmste Tahten und Absterben, ingleichen der höchsten Häupter der Christenheit Geschlechte, hohe Ankunft und XVI Ahnen in zwo Fürstellungen auf kurzen historischen Stamm- und Ahnen-Tafeln aufgeführet und entworfen werden“. Wahrscheinlich schon im folgenden Jahre wurde ein zweites Werk Zech’s gedruckt: „Der iztregirenden Welt große Schaubühne, auf welcher die izziger Zeit in Blühte stehenden Keiserthümer, Königreiche, Frei-Fürstenthümer und Frei-Staten nach deren allerseits Uhrsprunge, Aufnehmen, Veränderungen, Ländern, Arthaftigkeiten und deren Oberherren und Unterthanen und deroselben Hof-, Stats-, Justiz-, Kammer-, Kriegs- und Religions-Wesen wie auch Tituln, Wapen, Vorzügen, Macht, Ansehen, Ansprüchen, Stats-Nuzzen u. s. m. historisch und politisch abgehandelt“. Dem Regentensaal waren „Ehren-Versche einiger fürnehmen Patronen, Gönner und Freunde“ vorgedruckt; die Schaubühne kam ohne solche Empfehlung unter dem Pseudonym Friedrich Leutho1f von Frankenberg heraus; sie wurde bald ein beliebtes Hülfsmittel für den Unterricht junger Adliger und Prinzen. Die zweite Auflage erschien in Nürnberg 1677; ein Exemplar der ersten lag mir nicht vor. Schnell genug war der Verfasser bekannt geworden. 1676 bot ihm Herzog Friedrich von Sachsen-Gotha die Stelle eines Geheimen und Lehnssecretärs an. Z. entschied sich jetzt für die staatsmännische Laufbahn. Zunächst freilich mußte er die jüngeren Brüder seines Herrn, Ernst und Johann Ernst, die späteren Herzöge von Hildburghausen und Saalfeld, auf einer Reise durch die Generalstaaten und [735] die spanischen Niederlande begleiten; erst im Frühjahr 1678 trat er wirklich in die Geschäfte ein. Eine kleine heraldische Schrift „Evolutio insignium serenissimi principis ac domini, domini Friederici, ducis saxoniae . . .“ (s. a.) „ ist am Schlusse dieser gothaischen Dienstzeit entstanden. 1684 kehrte er mit gleichem Amtscharakter in seine Vaterstadt zurück, 1686 beförderte ihn Herzog Wilhelm Ernst zum Hof- und Regierungsrath. Sein vom 8. August1684 aus Weimar datirtes „Historisches Sendschreiben an Herrn Caspar Matthäum Eulembergen, e. hochwürdigen Dom-Capituli zu Naumburg Stiffts Syndicum, wegen verschiedener alter sächsischen Grafschassteu, Leißnig etc.“ steht nebst Eulemberg’s Antwort in Irisander’s „Sammlung nützlicher .. . Documente zur Erläuterung der Geschichte des hohen Stiffts Naumburg und Zeitz“ (Frankfurt und Leipzig 1734, S. 17 u. ff.). Einen Antrag Herzog Georg Wilhelm’s von Braunschweig-Lüneburg lehnte Z. ab; als er aber 1690 mit zwei andern Gesandten als Vertreter der Ernestiner nach Dresden ging, um in der lauenburgischen Successionsangelegenheit über ein gemeinsames Vorgehen des Hauses Sachsen zu berathschlagen, gedieh in ihm der Plan eines Uebertritts in kursächsische Dienste langsam zur Reife. Johann Georg III. starb darüber hin; sein Sohn, Johann Georg IV., ernannte Z. am 4. December 1691 zu seinem Hof- und Justiz-, Kammergerichts- und Grenzrath; dessen Bruder, Friedrich August I. oder, wie er sich als König von Polen zu nennen pflegte, August II., beförderte ihn am 24. December 1697 zum Wirklichen Geheimen Rath. Als solcher hat er bis zu seinem in Dresden am 21. März 1720 erfolgten Ableben treu gedient und an den Maßnahmen der an wechselvollen Schicksalen so reichen Regierung langjährigen Antheil genommen – wol nicht immer den ausschlaggebenden, bestimmenden. Dem Statthalter Anton Egon von Fürstenberg war der vielseitige Mann unentbehrlich – der boshafte Verfasser des Portrait de la cour de Pologne nennt ihn geradezu das Orakel des Fürsten – aber um die Rolle eines Flemming zu spielen, dazu mangelte ihm, was den echten Politiker charakterisirt: die Freude am Handeln und der Muth zu fehlen. Z. verleugnete auch als Minister nie den vorsichtigen Gelehrten, und ein Gelehrter ist er geblieben wie Cassiodor, mit dem man ihn nicht unpassend verglichen hat. Seine Mußestunden waren auch fernerhin litterarischen Arbeiten gewidmet. Er soll viele Bände Manuscripte gottseliger Betrachtungen über die heilige Schrift hinterlassen haben. Die Dresdener Kgl. Bibliothek besitzt von ihm mehrere eigenhändige Aufsätze zur Geschlechter- und Wappenkunde. Ebendaselbst befinden sich zwei ihm zugeschriebene Manuscripte, die fehlerhaft bereits gedruckt worden sind – das eine, „Ausführliche Nachricht und Beschreibung von denen churfürstl. sächsischen Land- und Ausschuß-Tägen von Anno 1185 bis 1718 auch wie die Steuern und Anlagen nach einander eingeführet und erhöhet worden, item wie die Bewilligungen geschehen und von denen Gerechtsamen der Land-Stände“, mit einigen Erweiterungen (bis 1728) und Zusätzen von Daniel Gottfried Schreber (Halle 1754), das andere, „Das sich selbst nicht kennende Sachsen“, in Moser’s „patriotischem Archiv für Deutschland“ Band 8, Mannheim und Leipzig 1788. Ob man in Z. mit Recht den Verfasser vermuthet – durchschlagende Beweise für seine Autorschaft fehlen – bedarf weiterer Untersuchung. Beachtung aber verdient, daß ihm so scharfe Angriffe gegen die ständischen Privilegien, wie sie in der zweiten Schrift enthalten sind, zugetraut werden konnten. Z. war ein entschiedener Absolutist; sein größtes Werk, eine Umarbeitung der längst vergriffenen „Schaubühne“, verräth und soll auf jeder Seite den Wortführer fürstlicher Machtvollkommenheit verrathen. Es ist „Der europäische Herold, welcher in vier Haupthandlungen alle Kayserthum, Königreiche, freye Staaten und freye Fürstenthümer, so viel deren ietzo in der europäischen Christenheit blühen nach [736] ihren alten und jetzigen Kriegs- und Friedens Begebnißen, Veränder- und Schwäch-, auch Wiedererholungen, dann beyläuftig nach ihren materialischen Beschaffenheiten, Lagen, Gräntzen, Ahrthafftig- und Fruchtbarkeiten, Sitten und Manieren der Völcker, deren Gewerbe und Maximen, auch Theilhabung am Staat, fürnemlich aber nach der Allerhöchst-, Höchst- und Hohen Monarchen und Regenten, respective Stamm- und Verwantschafsten, Tituln, Wapen, Präeminentien, Hofhaltungen, Reichthümern, Einkünfften, Macht und Vermögen zu Wasser und zu Lande so wohl auch obgedachter Reiche und Lande Verfassungen und Regierungs-Arten in geist- und weltlichen Sachen, bey dem Staats- und Justitz-Wesen, derer Activ- und Passiv-Prätensionen, inner- und äußerlichen Staats-Interessen und denen Mitteln, wodurch das gemeine Wohlwesen behauptet und deren Aufnehmen, Ehr und Nutzen befördert werden könne, nicht weniger deren ritterlichen Orden und Academien samt vielen andern zum Staatswesen gehörigen wichtigen Händeln, nach ihrem gegenwärtigen Zustande kürtzlich und aufrichtig vorträgt und in einem Anhange vielerhand merckwürdige briefliche Uhrkunden, Wechselschreiben, Verträge, Bündniße, Manifesta, Edicta, Memorialien, Gutachten und dergleichen viele andere nützliche Schrifsten zur Bekräfftigung und weitem Nachdencken mittheilet“. 1688 erschien dieses Werk, wieder unter dem Pseudonym Friedrich Leutholff von Franckenberg, in einem, 1705 in zwei starken Folianten. Die zweite Auflage ist August dem Starken gewidmet. Lehrhaft war dieser Polyhistor von Grund aus; lehrhaft ist er oft selbst in seinen amtlichen Schriften. „Der hat schlechten Dank, der das Gold in der Asche suchet“, „Honores mutant mores“, „Jura vigilantibus sunt scripta“, „Vincenti oportet dare manus“, „Neque superflua interdum nocent“ – solche und ähnliche, gewiß auch einen Theil seines eigenen Wesens widerspiegelnde Sentenzen drängen sich dem Schreiber förmlich in die Feder. Und man mag fragen, als Kaiser Karl VI. am 3. Februar 1716 Bernhard Zech nebst dessen Ehe-Konsortin und sämmtlichen Descendenten wegen seiner geleisteten treuen und ersprießlichen Dienste in den Adelstand erhob, ob unter diesen ersprießlichen Diensten mehr die Thätigkeit des Ministers oder des Schriftstellers verstanden worden ist. Jedenfalls verdankte er die Aufnahme in das Collegium der geheimen Räthe zum guten Theil seinem hervorragenden historischen und staatsrechtlichen Wissen. Am 26. October 1680 vermählte sich Z. mit Regine Elisabeth, der Tochter des Freiberger Superintendenten Lic. Samuel Dauderstädt. Zehn Kinder entsprossen dieser Ehe. Zwei scheinen bald nach der Geburt gestorben zu sein; zwei, Friedrich und Johanna Christina, folgten dem Vater wenige Monate nach seinem Tode ins Grab; einen Sohn, Johann Gottlob, hatte er 1707 im Kriege gegen Frankreich verloren. Von den drei ältesten Söhnen wurde Bernhard (geb. am 6. Decbr. 1681) 1729 in den Reichsfreiherrn-, 1745 in den Reichesgrafenstand erhoben; er starb in Dresden am 4. October 1748 als königlich polnischer, kurfürstlich sächsischer Wirklicher Geheimer Rath. Ludwig Adolf (geb. am 28. Juli 1683, † am 2. Mai 1760) brachte es bis zum königlich polnischen, kurfürstlich sächsischen Wirklichen Geheimen Rath, fürstlich sächsisch-merseburgischen Geh. Rath und Dompropst zu Merseburg, Wilhelm Ernst, (geb. am 13. Septbr. 1690, † im Septbr. 1753) zum fürstlich sächsisch-merseburgischen, seit Merseburgs Rückfall an das Kurhaus königlich polnischen, kurfürstlich sächsischen Kammer- und Consistorialrath. Der Ahnherr des Geschlechts liegt in der Dresdener Sophienkirche begraben.
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