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Die Unionsverf. Dänemarks u.Schleswigholsteins, Lornsen, 1841
[3321]

"Die Unions-Verfassung Dänemarks und Schleswigholsteins; eine geschichtlich staatsrechtliche und politische Erörterung von Uwe Lornsen. Nach des Verfassers Tode herausgegeben von Dr. Georg Beseler. Jena, Friedrich Frommann. 1841". 8°, VIII, 524 Seiten, 1 Bll., Anhang 14 Seiten "Ueber das Verfassungswerk in Schleswigholstein , Kiel 1839". Orig Einband, gering gebräunt. Hauptorsder friefischen Insel Silt geboren, Sohn des vielversuchten Schiffs [201] capitäns und späteren Rathmannes seiner Landschaft Jürgen Jens Lerensen oder Lorenzen. (Die außerhalb Frieislands übliche Verlegung des Accents der Patronymica bestimmte L. zur Streichung deß e). Zum Seemann bestimmt, aber durch die Zeitverhältnisse gehemmt, entschloß sich L. im 1.8. Lebensjahre zu studiren, besuchte 1811–14 die Tondernsche Bürgerschule, dann die Schleswiger Domschule und bezog Ostern 1816 die Universität, erst Kiel, dann 1818 Jena, hier ein hervorragendes Mitglied der Burschenschaft, mitHeinr. v. Gagern, Wesselhöft u. a. befreundet. 1820 im juristischen Examen bestanden, ging er, an der AukHführung seiner philhellenischen Gedanken vom Vater gehindert, 1821 den damals gewöhnlichen Weg zu einem Amte in den Herzogthümern, nämlich in die oberste der deutschen Lande in Kopenhagen, die schleswigholstein-lauenburgische Kanzlei, in welcher er mit Ernst und Geschick zu steigender Anerkennung seiner Vorgesetzten arbeitete, zugleich aber auch Gelegenheit fand, die Art der Verwaltung der Herzogthümer gründlich kennen zu lernen. Auch als Beamter aber den Idealen der Burschenschaft treu und mitten in der fremden Hauptstadt an den geistigen Bewegungen seines Volkes lebhaft betheiligt, fühlte er sich durch dieJuli-Revolution zur Fassung höherer Lebensziele angeregt und bewarb sich, seiner „Kräfte“ wohl bewußt und „kühn genug um sich zuzutrauen, daß er durch schriftstellerische Thätigkeit für eine größere Sphäre als die Herzogthümer bieten, von Bedeutung werden könne", um die Landvogtei seiner Heimathßinsel, welche die erwüNschte Muße zu geschichtlich-politischen Studien zu bieten schien. Am tmi0. Octbr. 183O erfolgte seine Ernennung, am 17. betrat er in Kiel den heimischen Boden mit der bewußten und ausgesprochenen Hoffnung, „sein nachfolgendes Leben werde von einiger Bedeutung für die Herzogthümer werden“. „Habt Ihr petitionirt?“ war sein erstes Wort auf der Landungsbrücke an einen ihn erwartenden Freund; „wohlan, so muß es geschehen!" Suchend und gesucht trat er alsbald mit allen geistig oder gesellschaftlich hervorragenden, namentlich auch jüngeren Männern, wie Falck, Hegewisch, Olshausen, Michelsen, Preußer u. a. in den lebhaftesten Verkehr. Ueberall machte seine ganze Persönlichkeit, die hohe Gestalt mit dem edlen lockigen Haupt auf breiter Brust, daß ernst und freundlich leuchtende Auge, der Zauber begeisterter Liebe zum Vaterlande, zur Freiheit und zur Gerechtigkeit einen ungewöhnlichen Eindruck. Auch an Abstoßung fehlte es bei der frischen und selbst ungestümen Unmittelbarkeit seines Wesens nicht. In dem schon so nicht schlummernden Kiel entstand eine nie gekannte Bewegung. Die „Kieler regten ihn und durch ihn daß Land auf“. Denn am 1. Novbr. legte L. in einer Versammlung von Vertrauensmännern des ganzen Landes – unerhört unter den „framen Holften“ – eine kleine Schrift vor, 14 Druckseiten stark, auf Grundlage früherer Studien der skandinavischen Union rasch in Kiel entworfen: „Ueber das Verfassungeswerk in Schleswigholstein“, welche den Anstoß zu der schleswig-holsteinischen Bewegung und mittelbar auch zur Lösung der deutschen Frage geworden ist. In dieser Schrift fordert L. – und dieser kategorische Imperativ an Dänemark so gut wie an seine Landsleute macht ihr Wesen und ihre Bedeutung aus –-– er fordert in klarer und schlagender Sprache, mit vollettdeter Sachketmtniß, gestützt auf die Bundesacte für Holstein, auf Herkommen und Naturrecht für Schleswig einen gemeinsamen beschließenden Landtag, einen obersten Gerichtshof und einen Staatsrath für beide Herzogthümer, ein Regierungscollegium für jedes, völlige Lösung von dem Königreich, kurz die vollständige Autonomie. „Nur der König und der Feind sei uns gemeinsam". Die Schrift ward von der Versammlung gebilligt, in Eile gedruckt und versandt. Wie L. die Verantwortung für sie allein beansprucht und durch Nennung seines.; vollen Namens und Titeks übernommen hatte. so kündigte er auch in einem Begleitschreiben Voll männlichen, ungewöhnlichen Freimuths ihr Erscheinen [202] seinem Chef in Kopenhagen an. Sie rief in Dänemark wie in Schleswig-Holstein eine bisher unbekannte politische Bewegung hervor, die freilich der großen Unmündigkeit der Bevölkerung nicht Meister ward. Die Ritterschaft, von der Aussicht auf eine Verfassung, in der von ihren Privilegien keine Rede war, wenig erbaut, erhob sich mitErbitterung gegen den Demagogen. Die anfangs rathlose Regierung ermannte sich, L. zu verhaften, der seit 10 Tagen ausseiner Insel angekommen, eben sein Amt angetreten hatte. Eine untersuchungT-commission ward angeordnet. Das eine Mitglied derselben, Lüderz, konnte nirgends den Thatbestand eines Verbrechens entdecken; das andere fand „eine gefährliche Handlung" in Lornsens Auftreten. Das Obergericht selbst konnte auch Hochverrath und Eidbruch nicht finden, mittelte aber doch eine strafbare Thätigkeit aus und erkannte für Recht: daß der Kanzleirath Uwe L. wegen des, unter Verletzung der ihm als Beamten obliegenden Pflichten bewiesenen, die öffentliche Ruhe gefährdenden Verhaltens seine Amtes als Landvogt der Insel Silt zu entsetzen und mit einjährigem Festungsarrest des ersten Grades zu belegen, auch sämmtliche Untersuchungskosten, soweit er des Vermögens, zu erstatten schuldig sei“. Erst nach erhaltener königlicher Bestätigung wurde dies Urtheil am 31. Mai1831 veröffentlicht. L. büßte die Haft theils in Friedrichsort theils in Rendsburg ab und verwandte sie ungebeugten Muthes zum eindringenden Studium der Landes geschichte, welche ihn nun erst lehrte, „daß die Schleswig-Holsteiner nichts zu wünschen Ursache hätten, was zu fordern sie nicht auch ein Recht hätten". Ein Anerbieten der Regierung, mit Pension ins Aus land zu gehen „als abgekanfter und zu Kreuz gekrochener Demagog“, wies er in starken Ausdrücken ab. Dagegen begab er sich im Herbst 1833 über Amsterdam nach Rio Janeiro. Warum? wußte damals außer ihm nur ein Freund. Er gedachte Heilung zu finden für ein halb körperliches halb geistiges, halb wirkliches halb eingebildetes Leiden, mit dem er im Stillen schon Jahre lang gerungen und daß er vor dem Eintritt in eine größere öffentliche Wirksamkeit gründkich überwinden zu müssen glaubte. Unterdeß war schon 1831, vier Tage vor seiner Verurtheilung, „das allgemeine Gesetz wegen Anordnung von Provinzialständen in den Herzogthümern“ erlassen, am 15. Mai 1834 erschien die „nähere Regulirung der ständischen Verhältnisse“, die Anordnung eines gemeinsamen Oberappellationsgerichtes in Kiel, einer gemeinsamen Regierung auf Gottorp folgte: für Dänemark der erste Schritt auf dem Wege zum Wiener Frieden. L. durfte an seinen Tod denken mit dem Bewußtsein „nicht umsonst gelebt zu haben". Gebessert nicht geheilt kehrte er 1837 nach Europa zurück, über Marseille nach Genf. Hier erfaßte ihn daß alte Leiden in der Einsamkeit und Verlassenheit der Fremde mit finfterer Gewalt aufs Neue. In dem Wahn, seine Krankheit sei ansteckend und sein Dasein ein Fluch für seine Umgebung fand seine unbeugsame Entschlossenheit das unabweisbare Gebot zu furchtbarer That. Am 13. Febr. 1838 fand man seine Leiche bei Pressy im Genfer See, das Herz durch eine Kugel zerschmettert. 1841 von Georg Beseler herausgegeben erschien die Frucht seiner Studien während Haft und Exil: „Die Unionsverfassung Dänemarks und Schleswig- Holsteins.", bestehend aus einer energischen Bloßlegung des staattsrechtlichen Gehalts der schleswig-holsteinischen Entwicklung und einem bis ins Einzelne durchgeführten Entwurf einer darauf gebauten Unions=Verfassung des selbständigen Schleswig-Holsteins mit dem sekbständigen Dänemark. Sie erschien eben rechtzeitig, um die Gefahr einer neuen Parteibildung zu beschwören, der sog. neuholsteinischen, welche um Holstein zu retten, Schleswig preisgeben wollte. L. ist es beschieden gewesen, „die Richtung seiner Landsleute fürimmer zu determiniren“. K. Jansen, Uwe Jens Lornsen. Ein Beitrag zur Geschichte der Wiedergeburt des deutschen Volkes, Kiel 1872. Jansen. Von „http://de.wikisource.org/wiki/ADB:Lornsen,_Uwe_Jens“ Empfohlene Zitierweise: Artikel „Lornsen, Uwe Jens“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayrischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), ab Seite 200, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: http://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lornsen,_Uwe_Jens&oldid=464332 (Version vom 14. Dezember 2008, 08:24 Uhr UTC)
Die Unionsverf. Dänemarks u.Schleswigholsteins, Lornsen, 1841 by Lornsen Uwe Jens, 1793-1838
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